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Tricks und Tipps für die erste gemeinsame Wohnung. Zu mir oder zu Dir? Oder etwas ganz Neues?

Sie möchten endlich mit Ihrem Partner zusammenziehen? Im Folgenden verraten wir Ihnen einige hilfreiche Tricks und Tipps damit das Zusammenziehen ganz entspannt klappt.


Zu mir oder zu uns?
Wenn Sie zusammenziehen möchten, sollten Sie zu Beginn abklären, ob sie gemeinsam in eine neue Wohnung ziehen, oder ob einer der Partner zu dem anderen in einen bestehenden Haushalt dazu zieht. Hiervon kann durchaus die weitere Planung abhängen. Sprechen Sie einfach mit Ihrer Spedition wie Sie genau vorgehen wollen, dann können Sie sich ganz entspannt auf die Zeit zu zweit freuen.


Umzugsmitteilung und Nachsendeantrag
Teilen Sie allen Behörden und Vertragspartnern rechtzeitig Ihre neue Adresse mit wenn Sie umziehen. Am leichtesten funktioniert das über einen Nachsendeantrag sowie eine Umzugsmitteilung. Auf diese Weise können Sie sicher sein, dass Sie Ihre Post weiterhin nahtlos erhalten werden.


GEZ-Gebühren sparen
Der schönste Nebeneffekt wenn man als Paar in die erste gemeinsame Wohnung zieht: Seit 2013 muss man die GEZ-Gebühren nur noch einmal pro Haushalt zahlen. Wenn Sie also aus zwei getrennten Wohnungen in eine gemeinsame ziehen, wird auch nur noch einmal die GEZ-Zahlung fällig. Sprechen Sie am besten im Vorfeld ab wer von Ihnen seine Gebühren abmeldet.


Gemeinsame Wohnung – gemeinsames Konto
Wenn Sie ein gemeinsames Konto eröffnen können Sie alle Kosten wie Nebenkosten, Telefon und Miete bequem von nur einem Konto aus abbuchen lassen. Alternativ kann Ihr Partner einer Vollmacht für Ihr Konto bekommen und umgekehrt. Vereinbaren Sie am Besten einen Beratungstermin bei Ihrer Bank und gehen Sie alle gemeinsam Möglichkeiten durch!


Hausratsversicherung
Der Umzug in eine neue Wohnung oder die Zusammenführung von zwei Haushalten sowie die damit verbundene Vergrößerung Ihres Hausstandes kann bedeuten, dass Sie Ihre Hausratsversicherung anpassen lassen sollten. Wenn Sie Ihre Wohnungen zusammenlegen, oder sogar aufgrund einer Heirat zusammenziehen, genießen Sie in den meisten Fällen sogar ein Sonderkündigungsrecht und können sich zusammen nach einem neuen Anbieter umsehen.


Wer steht im Mietvertrag?
Sollen beide Parteien als Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen werden? Auch wenn der Gedanke besonders am Anfang etwas merkwürdig klingt, aber im Falle einer Trennung können so nur beide Mieter gemeinsam den Mietvertrag kündigen.


Alt oder Neu?
Vielleicht möchte jeder der Partner seine Möbel in die gemeinsame Wohnung mit einbringen. Oder Sie richten sich zusammen komplett neu ein. Egal für welchen Weg Sie sich entscheiden: Sprechen Sie in Ruhe gemeinsam darüber welche Möbel Sie behalten wollen und welche Stücke für etwas Neues weichen müssen. Entscheiden Sie zusammen: So können Sie sichergehen, dass sich beide Partner in den neuen vier Wänden direkt wohlfühlen.


Kleinanzeigen oder Sperrmüll
Alles was nicht mit in die gemeinsame Wohnung einziehen soll muss vorher weichen. Entscheiden Sie zusammen von was Sie sich trennen wollen. Kann man die Sachen eventuell noch verkaufen oder spenden? Überlegen Sie, ob es sich lohnt die Möbel noch auf einem Kleinanzeigenportal anzubieten oder bei einem Flohmarkt mitzumachen. Ansonsten bestellen Sie rechtzeitig einen Termin für den Sperrmüll oder erkundigen sich bei der Spedition über die Möglichkeiten der Entsorgung.


Gemeinsamer Urlaub
Für den Umzug ist es sinnvoll, dass Sie beide Urlaub nehmen. So können Sie von Anfang an alles gemeinsam planen und einrichten. Denken Sie auch daran am Tag des Umzugs selbst einen Tag Sonderurlaub bei Ihren Arbeitgebern einzureichen. So können Sie Hand in Hand in die Zukunft blicken und sich Ihr gemeinsames Heim von Anfang an zusammen aufbauen.

 

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